Die erste gemeinsame Wohnung

Die erste gemeinsame Wohnung

Die erste gemeinsame Wohnung ist ein großer Schritt. Mit dem Partner zusammenzuziehen bedeutet, dass zwei Haushalte kombiniert und zwei Umzüge bewerkstelligt werden müssen. Damit die erste gemeinsame Wohnung und der Umzug in diese zu keinem Beziehungsstreit führt, folgen einige Tipps für ein harmonisches Zusammenziehen.

Gemeinsame Entscheidungen stehen an. Wurde die gemeinsame Bleibe gefunden, ist die erste Hürde des zukünftigen Lebens zu zweit gemeistert. Bei Plänen der neuen Einrichtung sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass die Vorstellungen und Wünsche beider Partner berücksichtigt werden. Kompromisse sind dabei das Zauberwort. Kann ich mich von dem alten Schrank trennen?

 Hierbei sollte ein genauer Überblick darüber herrschen, welche Möbelstücke bereits vorhanden sind und welche neu angeschafft werden müssen. Reicht der Kleiderschrank in meiner Wohnung für alle Kleidungsstücke? Ganz wichtig ist hierbei auch: Was ist doppelt vorhanden? Was kann weg? Gerade bei den Möbeln und Kartons aus zwei Haushalten sollte kein Sessel und keine Kiste zu viel transportiert werden.

 Je nachdem, wo die alten Wohnungen 1 und 2 liegen sowie die gemeinsame Wohnung 3 auf dem Stadtplan angesiedelt ist, sollte eine sinnvolle Reihenfolge der Umzugsschritte überlegt werden.  Reicht ein Transport mit dem Umzugswagen für beide Wohnungen? Hier spielen die Abgabezeitpunkte der alten Wohnung ebenso eine Rolle wie die Gegenstände, die jeweils transportiert werden.

 Die erste gemeinsame Wohnung - neu, aufregend und sicherlich mit viel Arbeit verbunden, die gemeinsam, mit Freunden oder einem Umzugsunternehmen in Angriff genommen werden kann. Nach der Übersiedlung folgt dann das Kennenlernen auf engstem Raum, rund um die Uhr.